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Das Internet ist eine kunterbunte Kombination aus Nachrichtendienst, Bibliothek, allgemeiner Lebenshilfe, Litfasssäule, Supermarkt, Rummelplatz und Müllhaufen – alles virtuell und daher äußerst platzsparend untergebracht. © Prof. Querulix (*1946)

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Für unser Team bedeutet das Formen von Informationen kein Verstecken hinter Trendwörtern, sondern das Vollziehen eines schöpferischen Prozesses, der uns in allen technischen wie grafischen Disziplinen immer wieder fordert.

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EuGH: Eingebettete Videos verstoßen nicht gegen das Urheberrecht

geschrieben am 26. Oktober 2014, von Stefan Bucher

Wer ein YouTube-Video per Framing auf seiner Website einbindet, verstößt damit nicht gegen das Urheberrecht, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

"Framende Links", durch die beispielsweise YouTube-Videos in andere Websites eingebettet werden, verstoßen nicht gegen das Urheberrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Es handele sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie zur Informationsgesellschaft, wenn sie sich nicht an ein neues Publikum wendet, urteilten die Richter. (Rechtssache C-348/13).